Preise verstehen

Die an den Bewohner verrechneten Leistungen teilen sich in drei Bereiche auf:

  1. Der Pensionspreis deckt unter anderem die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reinigung und gerontologische Betreuung.
  2. Extraleistungen auf Wunsch des Bewohners werden extra berechnet. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Telefon, TV, private Wäsche, Begleitung bei Arztbesuchen, Krankentransporte, …
  3. Die sonstigen Kosten umfassen zum Beispiel die Garantieleistungen für Zimmer und Schlüssel, Renovierungspauschale, neue Matratze für jeden Bewohner, Friseur, Fuß- und Nagelpflege, Kiosk, mobile Geschäfte für Schuhe und Kleider, Optiker, etc.

Preisliste anzeigen:

Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Pensionspreis vollständig zu zahlen, können Hilfen beim Nationalen Solidaritätsfond (Fonds National de Solidarité) beantragen.

 


Leistungen die nicht oder nur teilweise an den Bewohner verrechnet werden:

  • Bei Bewohnern mit Pflegeplan der Pflegeversicherung erbringen die Zivilhospize sämtliche zugehörige Leistungen (wie zum Beispiel Körperpflege, Toilettengang, Ernährung, An- und Auskleiden, Mobilität, …), ohne dass hierdurch für den Bewohner zusätzliche Kosten entstehen. Auf Wunsch des Bewohners können zusätzliche Leistungen erbracht werden. Diese werden gemäß der aktuell gültigen Preisliste verrechnet.
  • Die Zivilhospize erbringen ebenfalls medizinisch-pflegerische Behandlungen (Verbandswechsel, Injektionen…) und sonstige verordnete therapeutische Leistungen (Physiotherapie…), deren Kosten die Krankenversicherung in Teilen oder in ihrer Gesamtheit übernimmt. Für Besuche bei Allgemeinmedizinern oder Fachärzten muss der Bewohner selbst aufkommen.